Recht und Gesetz in Alba
1998-03
Recht und Gesetz in Alba
(3. Teil der Gesetz und Recht Reihe)
Beispiele:
1. Ewain MacTuron ist nun alt und die Söhne heiß auf das Erbe. Er selbst ist aber eher um sein eigenes Seelenheil besorgt¸ deswegen schenkt er die Hälfte seines Hofes dem Tempel zu Crossing. Der älteste Sohn Bored will das nicht auf sich sitzen lassen.
2. Die Händler Claas und Dagelrod streiten sich über den von Class schon gekauften aber noch bei Dagelrod befindlichen nun schon verdorbenen Weizen.
3. Unser alsseits beliebter Thorvard hatte ein Kompliment seines Gegenübers in der Wirtsstube missverstanden und diesen nach alter Väter Sitte direkt hingestreckt.
Historisch:
Wir analysieren nun zuerst nach dem traditionellen Midgard-Grundsatz das historische Vorbild dieses Artikels. Durch einige große Umwälzungen um die Jahrtausendwende und die Ereignisse danach machte auch das Recht des Mittelalters große Umwälzungen durch. Ich will mal einige kurz ansprechen und beschreiben.
Kurz vor 1100 wurden die ersten Universitäten in Westeuropa (auf Midgard: Colleg zu Cambryg bei Beornaburgh) gegründet und damit wurde das alte Wissen der Antike wiederbelebt.
Städte wurde gegründet und der Handel wuchs¸ und schaffte so Bedürfnisse für neue Rechtsregeln.
Das Vertrauen in die Kraft und Richtigkeit der Gottesurteile wurde weniger.
Regionale oder nationale Fürsten / Könige strebten nach absoluter Herrschaft und beanspruchten so die alleinige Macht über Leben¸ Tod und Glauben ihrer Untertanen.
Durch neue Techniken im Ackerbau nahm die Bevölkerung sehr rasch zu und es setzte eine Landflucht in die Städte ein.
Aus diesem Ganzen und einigem anderen wuchs ein Bedürfnis nach geschriebenem Recht¸ man wollte sich nicht mehr nur auf die vagen Überlieferungen der Vorväter verlassen¸ die sich auch zunehmend als nicht modern genug für die neuen Probleme erwiesen. Dem entsprach das weit entwickelte römische Recht oder das aufgeschriebene Lokalrecht. Manchmal entstand aus diesem ein seltsames Mischrecht aus beiden Institutionen.
Recht und Alltag
Während des ganzen Mittelalters (und auch jetzt hier in Alba) waren symbolische Handlungen und Gesten von großer Bedeutung. Die große Masse der Bevölkerung konnte nicht schreiben und war darauf angewiesen sich andersartig oder "handfest" erinnern zu können. So wurde die Übergabe eines Grundstückes mit der rituellen Übergabe eines Bodenstückes begangen oder eine Lanze in den Grund gestochen. Es konnte auch sein¸ daß die Zeugen einer wichtigen Handlung "an den Ohren gezupft" worden.
Kehren wir nun nach Alba ein¸ um uns die Konsequenzen dieser kurzen Abhandlung klar zumachen. Dabei sollte jedoch folgendes bedacht werden¸ daß nämlich die Götter sehr wohl existieren und durch die Priester erhebliche Macht ausüben können. Als Beispiel spielen wir mal den ersten Fall durch. Das ganze wird entweder in der nächsten Stadt verhandelt oder beim Dorfschulzen. Ewain mu߸ wenn er den Hof verschenken will¸ beweisen¸ daß er das noch darf. Er gilt für so etwas nur noch als fähigg¸ wenn er in voller Rüstung mit Schwert und Schild ohne Hilfe auf ein Pferd steigen kann (Beispiel aus dem Sachsenspiegel (= altdeutsches Rechtsbuch) aus dem Jahre 1230). Klappt das nicht¸ darf er nix mehr machen und die Söhne dürfen allein weiterwirtschaften. Zweck dieser Regelung war es¸ daß nur kampfestüchtige Männer einen Hof besaßen¸ denn auch nur sie konnten der damaligen Lehnspflicht nachkommen. Natürlich gibt es noch unzählige weitere Vorschriften und wer sich dafür interessiert¸ der kann ja mal nach rechtsgeschichtlichen Büchern suchen (gibt es in jeder Uni-Bib). Recht spielt sich also nicht nur hinter verschlossenen Gerichtssälen ab sondern ist vor allem auf dem Land von äußerst praktischer Natur. Dabei hat es natürlich nicht die gleiche Bedeutung wie in unserer heute durch genormten Welt¸ aber dem durchschnittlichen Abenteurern wird in Alba das Recht öfter begegnen als ihm lieb ist¸ besonderes wenn er sich in der Fremde bewegt.
Handel und Zoll
Zoll sollte jedem anständigen Abenteurer schon einmal begegnet sein. Er wurde je nach Zeit (Frieden oder Krieg) in unterschiedlicher Höhe eingenommen. Es gab die "Einkommensteuer" = die Lehnsabgaben¸ die immer rund um die Ernte fällig wurden und die Abgaben der Reisenden (= Zölle)¸ die diese zahlten¸ wenn sie in eine Stadt kamen oder eine Brücke überquerten. Außerdem sollte auch eine Gebühr für sämtliche beantragten Erlaubnisse fällig werden (Zaubern¸ Gewerbe usw.).
Für den Handel ist nun wichtig¸ daß hier in den Städten die Streitereien vor ein Gericht getragen werden können. So in unserem obigen Fall des verfaulten Korns. Es existiert also eine Zivilgerichtbarkeit¸ die auch leidlich gut funktioniert. Sie wird entweder von der Obrigkeit ausgeübt oder aber von den Zünften. Das heißt von den Angehörigen eines Berufszweiges unter sich. Meist wissen diese ja auch besser über die damals sehr wichtigen Handelsbräuche Bescheid. Sie orientieren sie sich dabei auch an den überlieferten Gesetzen der Stadt. Diese können ganz eigene sein oder ein Mischmasch aus altem valianischen und neuem Recht sein. Falls die Richter oder der Zunftvorstand der Stadt nicht weiterwissen¸ kann es sein¸ daß sie das Problem an die nächste grössere Stadt weiterleiten oder eine Universität um Rat fragen. Diese erstellten dann an Hand der bei ihnen vorhandenen Büchern (Bücher sind teuer und selten) das Recht fest.
Mord und Totschlag
Früher wurde durch die Dorfgemeinschaft eine strikte Sozialkontrolle ausgeübt. Man kannte seine Pappenheimer und wußte meist¸ wer hier was angestellt haben kann. So war eine ausgiebige Gesetzgebung nicht nötig¸ es gab die schon erwähnten Gerichte (siehe Recht und Gesetz Teil I)¸ die durch Eideshelfer und nicht durch Wahrheitsbeweis entschieden. Der zunehmende Verkehr und der Wachstum der Städte verursachten jedoch Ungerechtigkeiten gegenüber Zugereisten und waren zu unübersichtlich¸ um alles unter der Kontrolle der Gemeinschaft zu halten. Kriminalität wurde häufiger und nicht um jeden Übeltäter konnte sich ein Priester kümmern¸ der mit dem Gottesbeweis über Schuld und Unschuld entscheidet. Das gibt es zwar immer noch (sicher¸ denn in Alba gibt es Götter¸ die über ihre Schäflein wachen)¸ aber mit Kleinkriminellen befasst man sich nicht mehr. Es muß also mehr her. Die Blutrache der alten Tage macht eine Stadt unsicher (sowas kann ja schon mal den Falschen treffen) und ist deswegen von den Oberen unerwünscht¸ man will schließlich miteinander leben und Geld verdienen. Darum erlangt nun je nach Gegend eine Autorität - meist eine quasi staatliche - Gewalt und setzt ihre Ordungsvorstellungen durch. Vor allem in den Städten¸ wo sich alles noch in einem überschaubaren Rahmen abspielt¸ setzen einige Barone oder Bischöfe ihren alleinigen Anspruch auf Gerechtigkeit unerbittlich durch. Es gibt Stadtwachen¸ die für ein Minimum an Sicherheit sorgen¸ Richter und Henker. Selbstjustiz wird nicht geduldet (wenn man den Täter findet).
In anderen Gegenden sieht es natürlich übler aus¸ hier gibt es keine Autorität¸ die einen flüchtigen Täter stellen oder verurteilen würde¸ es sei denn¸ gerade dem Landesherren wurde Unrecht zugefügt. Hier herrscht Selbstjustiz¸ wenn nicht gerade ein Richter des Königs oder des Landesherren durch die Gegend reist.
Was wird also mit unserem lieben Thorvard geschehen? Ist das ganze in Corrinis passiert¸ nun¸ wenn er nicht geflohen ist¸ schade um ihn. Denn so etwas kann man hier gar nicht dulden und mit Ausländern ist man erst recht nicht zimperlich. Siehe auch das folgende:
Prozess und Vollstreckung
Prozesse finden in Alba auf verschiedene Weisen statt. Zunächst gibt es folgende Dinge zu beachten:
Nur Freie können vor Gericht auftreten. Also als Zeugen dienen¸ klagen oder verklagt werden. Unehrbare (Fahrendes Volk¸ Leibeigene¸ Aussätzige usw.) haben vor Gericht keinerlei Rechte.
Recht wird nicht unbedingt von Richtern gesprochen¸ meist hat auch der Stadtvogt Rechtsmacht und manche Sachen dürfen nur vor der höchsten Autorität der Stadt gehört werden. Als Beispiel kann die Stadtbeschreibung von Corrinis dienen. Einen Adeligen kann man je nach Stand nur vor einem Standesgericht oder gar nur vor dem König verklagen (so zB. sicher alle Lairds und die Barone und Herzöge des Reiches).
In den Städten gibt es so etwas wie Prozessrecht und man ist darauf bedacht die Wahrheit herauszufinden. Dabei kommen aber den Zeugenaussagen unterschiedliches Gewicht zu¸ je höher der Stand und das Ansehen¸ desto gewichtiger die Aussage. Unter Umständen kann auch nur eine ansässige Person aussagen und für Reisende (also insbesondere unsere lieben Abenteurer) muß sich erst einmal die Herkunft und deren untadeliger Ruf ergeben¸ bevor sie irgendetwas machen können. Hier können sich offizielle Dokumente mit Siegel usw. Sehr gut machen.
Besonders wichtig dürften für mache Prozesse sicher Vorkehrungen gegen magische Einflüsse sein. So dürfte jeder anständiger Gerichtssaal einen Gegenstand besitzen¸ der die Anwendung von Magie¸ wenn nicht verhindert so doch anzeigt. Auch an den sogenannten Richteichen (also den Orten¸ wo sich die Landbevölkerung versammelt¸ um Recht zu sprechen oder zu bekommen) dürfte es irgendetwas geben¸ was die Anwendung von Magie anzeigt. So handelt es sich ja meistens um schon lange benutzte Orte¸ die vielleicht früher von Druiden benutzt wurde¸ oder durch die ständige Ausübung der Rechtsprechung einen gewissen Status der Heiligkeit erhalten haben. So sollte auch hier die Einflussnahme nicht so leicht sein. Eventuell gibt es auch magische Sachverständige vor Gericht¸ die in bestimmten Fällen "Gutachten" abliefern.
Für den Fall das nun doch einmal ein Gottesurteil für unsere Abenteurer eingeholt wird¸ könnte das ganze in Regeln gefasst so aussehen. Als erstes erfinden wir die Fertigkeit Gottesurteil herstellen und den Zauber..... Nein¸ ich denke für dies stehen dem Spielleiter genug Fähigkeiten und Zauber zur Verfügung. So kann man hier Göttliche Eingebung einsetzen¸ um ganz sicher zu gehen. Dann wäre da noch Erkennen des Wesens der Dinge¸ das hier ein wenig anders interpretiert werden könnte und erklären tut man das den regelbesessenen Spielern mit der Besonderheit des Ortes hier. Sonst gibt es ja auch noch sowas wie Runenwurf oder Pyromantie¸ je nach Aspekt des Gottes und Gusto des Spielleiters¸ dabei kann natürlich auch der Priester mal versagen oder zum Versagen gebracht werden (man unterschätze nie den Einfallsreichtum der Spieler) und dann weiß der Priester natürlich nicht den Willen des Gottes¸ vielleicht hat dieser aber auch in dieser Situation nun mal keinen Willen. Dann wird es wohl zu einem Gottesurteil mit Zweikampf oder so glühendem Eisen anpacken kommen. Aber immer wenn man sich hier auf etwas einlässt sollte man sich über die Konsequenzen im Klaren sein¸ man legt sich hier mit den Göttern an¸ und dafür sollte man dann schon einen guten Grund haben.
Vollstreckung:
Vollstreckt werden kann durch Tod (je nach Schwere des Verbrechens gibt es da ja unterschiedliche Arten)¸ Verstümmelung¸ Brandmarkung (so als antikes Strafregister)¸ Geldstrafe (die zum Teil als Wergeld an die Opfer oder Hinterbliebenen geht und zum anderen dem "Staat" zu Gute kommt) und Haft. Das richtet sich alles nach dem individuellen Geschmack des Spielleiters und den Regeln der Stadt. Allerdings sei gesagt¸ daß die Wergelder zunehmend weniger wurden und an ihrer Stelle traten körperliche Strafen¸ so wurde zum einen der Entwertung der Wergeldkataloge (siehe die vorherigen Folgen) gerecht als auch konnte der Reiche bestraft.
Magier vor Gericht
Hier ist nun zu beachten¸ daß die meisten Gilden von der Obrigkeit das Privileg erhalten haben¸ über ihre Mitglieder selbst richten zu dürfen. So wird also der überführte Schwarzmagier erst vom Gildenrat verhört und abgeurteilt (wenn es nicht vorher gelyncht worden ist) und dann erst der Obrigkeit übergeben. Die Gilden übernehmen meist auch die Verfolgung von magischen Straftätern in ihrem Bereich¸ um die profane Zauberei nicht noch weiter in Verruf zu bringen. Eventuell helfen sie auch dem Landesherren mit speziellen Zaubern oder Zauberern. So gibt es auch in Alba Hexen- und Hexerjäger um die Übeltäter zu finden. Diese sind entweder im Auftrage der Götter¸ des Königs oder der Gilden unterwegs sind. Wobei die Götter sich für diese Aufgabe eher der Priester und da im besonderen der Inquisition bedienen. Hier kann man sich im übrigen einen schönen kleinen Orden dafür ausdenken. Die königlich-albischen Hexenjäger sind dagegen nicht so sehr der Religion verbunden als eher dem Unterbinden schwarzmagischer Künste. Allerdings können auch die Inquisitoren des Dheis Albi einen solchen Titel führen.
Als Strafen für die Ausübung von schwarzer Magie gibt es verschiedene Strafen¸ so vielleicht Verbrennen¸ Verstümmeln¸ Brandmarken oder auch das Stehlen der Zauberkräfte ebenso wie ein netter Fluch oder Bann seien hier erwähnt. Je nach Gusto des Spielleiters.
So das wäre es auch schon von mir über dieses Thema¸ über Rückmeldungen dazu würde ich mich freuen.
Till "Eulenspiegel" Elgeti |