Goldglanz
1995-12
Goldglanz
Goldglanz (Verwandlung¸ Illusion) s
Stufe 4 | var AP | Zd 24 h | ||
psy/mat | Rw B | Wb 1 Ob | Wd (EW:Zaubern - 19) Jahre |
Alchimistenmetallstaub & Goldstaub (20 GS/kg)
Der Zauber Goldglanz bewirkt¸ daß ein metallener Gegenstand von einem aus Gold nicht zu unterscheiden ist¸ es sei denn
- der Gegenstand wird stark beschädigt oder zerstört.
- ein SC oder NSC ist mißtrauisch und wendet Alchimie an (WW:Alchimie gegen den EW:Zaubern bei der Herstellung des Gegenstandes).
- ein SC oder NSC wendet den Zauber Wahrsehen an¸ damit wird die Illusion erkannt.
- ein SC oder NSC wendet Bannen von Zauberwerk an und hebt damit den Zauber auf.
Mit dem Zauber Erkennen von Zauberei wird der Gegenstand als magisch erkannt. Mit Goldglanz verwandelte Waffen richten bei Kreaturen¸ die sonst nur mit magischen Waffen zu treffen wären¸ max. 1 Schadenspunkt an. Der Schadensbonus der Waffe ändert sich dadurch nicht. Der Gegenstand bewahrt seinen Goldglanz (EW:Zaubern - 19) Jahre. Allerdings wird bei starker Beanspruchung des Gegenstandes drastisch verkürzt¸ z.B. halbiert sich die aktuelle Restwirkungsdauer bei jedem Kampf (nicht pro Runde!) und bei goldenem / kritischem Angriff oder Abwehr mit der Waffe reduziert sich die Restwirkungsdauer auf 10% des aktuellen Wertes. Ist der Zauber gebrochen¸ so verrottet der Gegenstand wie unter dem Zauber Rost.
Der Zauber muß an einem magischen bzw. geweihtem Ort gesprochen werden und kostet je kg zu verwandelndes Metall 6 AP und 20 GS an Materialkosten (die Herstellungskosten des zu verzaubernden Gegenstandes nicht eingerechnet!).
Thaumaturgie:
Wird das Siegel zerstört¸ so ist auch der Zauber gebrochen.
Lernkosten:
400: PG
800: Hx¸ Ma¸ PW¸ Th
4000: PC¸ PH
Doberon & Pymar |